In den kommenden Jahren wird so viel Vermögen weitergegeben wie nie. Wie viel davon beim Fiskus landet, entscheidet sich oft Jahre vorher, an Freibeträgen, Fristen und dem richtigen Umgang mit Immobilien. Wer die Regeln kennt, verschenkt keine Steuer.
Die Freibeträge
Erbschaft und Schenkung werden steuerlich gleich behandelt. Wie viel steuerfrei übergeht, hängt vom Verwandtschaftsgrad ab:
| Verhältnis | Freibetrag | Steuerklasse |
|---|---|---|
| Ehegatte / eingetr. Partner | 500.000 € | I |
| Kinder / Stiefkinder | 400.000 € | I |
| Enkel | 200.000 € (400.000 €, wenn Eltern verstorben) | I |
| Übrige (z. B. Geschwister, Nichten) | 20.000 € | II / III |
Steuerklasse I umfasst den engsten Kreis und bietet die höchsten Freibeträge und niedrigsten Sätze. Je entfernter das Verhältnis, desto kleiner der Freibetrag und desto höher der Steuersatz auf den übersteigenden Betrag.
Die Zehn-Jahres-Regel
Der stärkste Hebel liegt in der Zeit: Die Freibeträge erneuern sich alle zehn Jahre. Wer Vermögen zu Lebzeiten gestaffelt verschenkt, kann denselben Freibetrag mehrfach ausschöpfen: etwa 400.000 € an ein Kind heute und weitere 400.000 € nach zehn Jahren, beide Male steuerfrei.
Früh anfangen zahlt sich aus
Wer erst kurz vor dem Erbfall überträgt, verschenkt diese Wiederholung. Die Zehn-Jahres-Frist ist der Grund, warum die Weitergabe eine Frage der Planung ist, nicht des letzten Moments.
Das Familienheim
Für die selbst genutzte Immobilie gibt es eine eigene Befreiung. Erbt der Ehegatte das Familienheim und nutzt es weiter selbst, kann die Erbschaftsteuer darauf vollständig entfallen: Voraussetzung ist im Kern eine zehnjährige Selbstnutzung. Für Kinder gilt die Befreiung ebenfalls, allerdings begrenzt auf eine Wohnfläche von 200 m²; der darüber hinausgehende Teil wird besteuert.
Immobilienwert & Steuer
Bei Immobilien setzt das Finanzamt zunächst einen schematisch ermittelten Grundbesitzwert an, oft zu hoch. Über ein qualifiziertes Gutachten lässt sich ein niedrigerer Wert nachweisen und damit die Steuer senken. Wie das funktioniert und wann sich ein Gutachten lohnt, steht im Beitrag Was ist meine Immobilie wert, und wann braucht man ein Gutachten?
Häufige Fragen
Wie oft kann ich den Freibetrag nutzen?
Alle zehn Jahre neu. Wer frühzeitig und in Abständen von mindestens zehn Jahren schenkt, kann denselben Freibetrag mehrfach steuerfrei ausschöpfen.
Muss ich das geerbte Elternhaus versteuern?
Nicht zwingend. Als Kind bleibt das selbst genutzte Familienheim bis 200 m² Wohnfläche steuerfrei, wenn Sie es rund zehn Jahre selbst bewohnen. Der Ehegatte ist ohne Flächengrenze befreit.
Kann ich die Steuer auf eine geerbte Immobilie senken?
Oft ja, indem Sie dem Finanzamt über ein Gutachten einen niedrigeren Verkehrswert nachweisen als den schematisch angesetzten Grundbesitzwert. Das lohnt sich vor allem bei sanierungsbedürftigen Objekten.
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Kontakt aufnehmenDieser Beitrag ist eine allgemeine, redaktionelle Orientierung und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Freibeträge und Regeln nach dem Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz; Einzelfälle mit fachlichem Rat klären.
Quellen
- 1.§ 16 ErbStG: Freibeträge (Bundesministerium der Justiz)
- 2.Freibetrag Erbschaftssteuer & Schenkungssteuer: Beträge 2026 (Haus & Grund Verlag)
- 3.Erbschaftsteuer 2026: Freibeträge, Steuerklassen und Steuersätze (anwalt.de)
- 4.Schenken statt Vererben 2026: Freibeträge alle 10 Jahre nutzen (Emundts & Stoffels)

