Selbst erzeugter Strom senkt die Nebenkosten am direktesten, wenn er im Haus verbraucht wird. Es kommt auf den Eigenverbrauch an, nicht auf die Größe der Anlage. Vom Balkonkraftwerk für Einsteiger bis zu Mieterstrom und der neuen gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung für ganze Häuser: Was sich lohnt und was seit Solarpaket I einfacher geworden ist.
Warum Eigenverbrauch zählt
Der wirtschaftliche Kern jeder Solaranlage auf dem eigenen Dach oder Balkon ist der Eigenverbrauch. Jede Kilowattstunde, die Sie selbst nutzen, ersetzt teuren Netzstrom zum vollen Arbeitspreis. Was Sie dagegen ins Netz einspeisen, wird nur mit einer vergleichsweise geringen Einspeisevergütung honoriert. Die Anlage sollte deshalb zum eigenen Verbrauch passen und nicht möglichst groß sein.
Balkonkraftwerk: der einfachste Einstieg
Für Mieter wie Eigentümer ist das steckerfertige Balkonkraftwerk der niedrigschwelligste Weg. Seit dem Solarpaket I (2024) gilt:
- Bis 800 VA Wechselrichter-Leistung und bis 2.000 Wp Modulleistung sind ohne besondere Genehmigung erlaubt.
- Nur eine Anmeldung: die kostenlose Registrierung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur. Die separate Anmeldung beim Netzbetreiber entfällt. Die Daten werden automatisch übermittelt.
- Frist: Anmeldung innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme.
Klein, aber sofort wirksam
Ein Balkonkraftwerk deckt vor allem die Grundlast tagsüber (Kühlschrank, Router, Standby). Es macht niemanden autark, senkt aber unmittelbar die Stromrechnung, ohne Sanierung, ohne Kredit, oft in wenigen Jahren amortisiert.
Für Vermieter & WEG: Mieterstrom oder GGV
Wer ein ganzes Gebäude mit Solarstrom versorgen will, hat seit Solarpaket I zwei Modelle zur Wahl:
| Modell | Förderung | Preisregel | Aufwand |
|---|---|---|---|
| Klassischer Mieterstrom | Mieterstromzuschlag (rund 1,6–2,5 ct/kWh) | max. 90 % des Grundversorgertarifs | höher (Lieferantenpflichten) |
| Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (§ 42b EnWG) | kein Zuschlag | freie Preisgestaltung (kein 90-%-Deckel) | deutlich geringer |
Faustregel: Der klassische Mieterstrom bringt den Zuschlag, verlangt aber den vollen Betreiberaufwand. Die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung verzichtet auf den Zuschlag, ist dafür aber spürbar einfacher, oft der praktikablere Weg für kleinere Häuser und Eigentümergemeinschaften.
Häufige Fragen
Muss ich mein Balkonkraftwerk anmelden?
Ja, aber nur einmal, im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur, innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme. Die früher zusätzlich nötige Anmeldung beim Netzbetreiber ist seit Solarpaket I entfallen.
Lohnt sich das Einspeisen von Überschuss?
Nur nachrangig. Die Einspeisevergütung ist gering im Vergleich zum gesparten Netzstrom. Wirtschaftlich zählt vor allem, möglichst viel selbst zu verbrauchen.
Mieterstrom oder gemeinschaftliche Gebäudeversorgung?
Der klassische Mieterstrom sichert den Zuschlag, bindet aber an den 90-Prozent-Preisdeckel und volle Lieferantenpflichten. Die GGV nach § 42b EnWG ist einfacher und preislich frei, verzichtet dafür auf den Zuschlag. Für kleinere Objekte ist die GGV oft die praktikablere Wahl.
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Kontakt aufnehmenDieser Beitrag ist eine allgemeine, redaktionelle Orientierung und ersetzt keine individuelle Energie- oder Steuerberatung. Vergütungssätze und Zuschläge ändern sich. Stand 2026; aktuellen Stand vor der Investition prüfen. Siehe auch Energetisch sanieren.
Quellen
- 1.Balkonkraftwerk anmelden (Finanztip)
- 2.Balkonkraftwerk anmelden: alle Infos & Anleitung (ADAC)
- 3.Mieterstrom 2026: Diese Regeln gelten für Mieter und Vermieter (ingenieur.de)
- 4.Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur (Bundesnetzagentur)

