Energetische Sanierung ist 2026 vom „Irgendwann“ zum „Jetzt“-Thema geworden, getrieben von neuem Recht, Förderung und dem Wert der Immobilie. Seit Juli gilt Technologieoffenheit statt starrer Pflicht. Wer die Reihenfolge kennt, vermeidet teure Schnellentscheidungen. Dieser Überblick ordnet die Lage ein und ersetzt keine individuelle Energieberatung.
Was jetzt gilt: GModG statt Heizungsgesetz
Der oft zitierte Zwang zum sofortigen Heizungstausch ist Geschichte. Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) ist seit dem 29. Juli 2026 in Kraft und ersetzt das „Heizungsgesetz“ der Vorgängerregierung. Kernpunkt: Technologieoffenheit. Sie entscheiden wieder selbst, welche Heizung eingebaut wird. Die feste 65-Prozent-Vorgabe für erneuerbare Energien beim Heizungstausch ist entfallen.
Frei von jeder Anforderung ist es aber nicht: Wer eine neue Gas- oder Ölheizung einbaut, muss künftig einen steigenden Anteil CO₂-neutraler Brennstoffe nutzen, ab 2029 zunächst 10 Prozent. Wer heute in Effizienz investiert, sollte diesen Pfad mitdenken.
Kurz eingeordnet
Weniger Pflicht heißt nicht weniger Relevanz. Der wirtschaftliche und der Wert-Druck bleiben. Nur die Wahl der Mittel liegt wieder stärker bei Ihnen. Deshalb lohnt sich Planung.
Effizienz ist längst eine Wertfrage
Unabhängig von der Pflicht entscheidet die Energieeffizienz zunehmend über den Marktwert. Der Energieausweis nach der harmonisierten A-bis-G-Skala macht die schwächsten Klassen sichtbar: Objekte in F oder G gelten als besonders ineffizient und haben es bei Finanzierung und Wiederverkauf schwerer. Sanierung ist damit eine Kosten- und eine Wertentscheidung.
Die richtige Reihenfolge: erst Plan, dann Maßnahme
Der häufigste und teuerste Fehler ist die Einzelmaßnahme ohne Gesamtbild: die neue Heizung ins ungedämmte Haus. Sinnvoll ist diese Reihenfolge:
- Status klären. Zuerst Energieausweis und Heizlast bestimmen lassen, bevor Sie investieren. Das zeigt, wo das Haus verliert.
- Fahrplan vor Einzelmaßnahme. Ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) zeigt, was sich in welcher Reihenfolge rechnet und welche Förderung dazu passt.
- Förderung mitnehmen. Erst mit Plan und Förderzusage die Maßnahmen umsetzen, nicht umgekehrt.
Wer beim Sanieren hilft
Für Eigentümer sind vor allem drei Gruppen relevant. Die Namen sind Beispiele zur Orientierung, keine Empfehlung:
- Planung: digitale Energieberatung. Erstellen Fahrplan, Energieausweis und Wärmepumpen-Check (etwa 42watt, autarc, Wattgeht).
- Umsetzung: energetische und serielle Sanierung. Von der Einzelmaßnahme bis zur vorgefertigten Komplettsanierung (etwa Renowate, Purpose Green, Novo).
- Betrieb: Monitoring und smarte Steuerung. Senken den Verbrauch im laufenden Betrieb (etwa Green Fusion, viboo).
Förderung mitnehmen
Die staatliche Förderung bleibt bestehen und ist bis mindestens 2029 gesichert. Zentral ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG): Viele Maßnahmen sind zuschuss- oder kreditfähig, von der Heizung bis zur Dämmung. Zum 21. Juli 2026 wurden die Förderbedingungen angepasst und die förderfähigen Kosten teils reduziert.
Keine Zahl ohne Datum
Konkrete Fördersätze ändern sich laufend, zuletzt im Juli 2026. Prüfen Sie den Satz vor der Rechnung tagesaktuell bei BAFA und KfW.
Landesprogramme in Hamburg und Schleswig-Holstein
IFB Hamburg: Wärmeschutz im Gebäudebestand (Richtlinie gültig ab 01.08.2026): Zuschuss je m² Bauteilfläche, höchstens 50.000 € und mindestens 750 € je Wohnung; Selbstnutzer alternativ IFB-Energiedarlehen. Antragsberechtigt: Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohngebäuden in Hamburg, Baugenehmigung älter als 20 Jahre; Eigentümergemeinschaften gemeinschaftlich (einzeln nur für Fenster). Bei Gebäuden mit bis zu drei Wohnungen und Eigentümergemeinschaften: +20 % bei drei, +30 % bei vier Bauteilgruppen (nicht für vermietete Mehrfamilienhäuser). Pflicht: Hydraulischer Abgleich; Antrag vor Beginn der Arbeiten. Für vermietete Mehrfamilienhäuser verweist die Richtlinie auf das Programm „Klimaschutzprogramm für Mietwohngebäude“.
| Außendämmung Außenwände | 43,40 €/m² |
| Kerndämmung zweischaliger Außenwände | 6,40 €/m² |
| Dämmung Kellerdecke | 13,10 €/m² |
| Dämmung oberste Geschossdecke | 26,10 €/m² |
| Dämmung Steildach | 44,80 €/m² |
| Dämmung Flachdach | 60,00 €/m² |
| Austausch gegen Wärmeschutzfenster | 168,00 €/m² |
| Austausch der Verglasung | 84,00 €/m² |
Zuschuss je m² Bauteilfläche. Quelle: Förderrichtlinie der IFB Hamburg, geprüft am 24.09.2026.
IB.SH WEGfinanz für Wohnungseigentümergemeinschaften in Schleswig-Holstein: Darlehen 5.000 bis 35.000 € je Wohnungseigentümer, ohne Grundschuld, mit KfW-Mitteln (BEG) und IB.SH Immofix; jeder haftet nur für sein Darlehen. Nicht gefördert: Heizkessel, der ausschließlich mit fossilen Brennstoffen betrieben wird. Für selbst genutzte Immobilien in Schleswig-Holstein vergibt die IB.SH eigene Darlehen (Immofix, Immoflex und Immokonstant ab 15.000 €) und leitet KfW-Kredite weiter (Programme 261 und 159), siehe IB.SH: Wohnimmobilie modernisieren.
Was eine energetische Modernisierung nach einer Studie an 1.915 Wohnungen kostet und spart, steht in Energetische Sanierung: Was sie spart und was sie kostet.
Häufige Fragen
Muss ich meine funktionierende Heizung jetzt austauschen?
Nein. Eine bestehende, funktionierende Heizung dürfen Sie weiterbetreiben und reparieren. Das GModG verlangt keinen pauschalen Sofort-Austausch; die starre 65-Prozent-Pflicht beim Tausch ist entfallen.
Lohnt sich Sanieren überhaupt noch ohne Pflicht?
Häufig ja, aber aus Wert- und Kostengründen, nicht wegen einer Vorschrift. Niedrigere Energiekosten und ein besserer Energieausweis wirken direkt auf Betriebskosten und Marktwert. Dabei kommt es auf die wirtschaftliche Reihenfolge an.
Was bedeutet die neue Brennstoff-Pflicht ab 2029?
Wer eine neue Gas- oder Ölheizung einbaut, muss ab 2029 einen zunächst zehnprozentigen Anteil CO₂-neutraler Brennstoffe einsetzen, der später steigt. Das sollten Sie in die Wirtschaftlichkeit einer neuen fossilen Heizung einrechnen.
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Kontakt aufnehmenDieser Beitrag ist eine allgemeine, redaktionelle Orientierung und ersetzt keine individuelle Energieberatung. Rechtsstand: Gebäudemodernisierungsgesetz in Kraft seit 29. Juli 2026. Fördersätze sind tagesaktuell zu prüfen; genannte Anbieter sind Beispiele, keine Empfehlung.
Quellen
- 1.IFB Hamburg: Förderrichtlinie Wärmeschutz im Gebäudebestand (gültig ab 01.08.2026) (Hamburgische Investitions- und Förderbank)
- 2.IB.SH WEGfinanz (Investitionsbank Schleswig-Holstein)
- 3.Neues Gebäudemodernisierungsgesetz (Die Bundesregierung)
- 4.Heizungsgesetz: Das ändert das Gebäudemodernisierungsgesetz 2026 (ADAC)
- 5.Gebäudeenergiegesetz (GEG) & Änderungen 2026 (Viessmann)
- 6.Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) (BAFA)

