Der Investitionsabzugsbetrag ist eines der praktischsten Instrumente für kleine und mittlere Betriebe: Sie ziehen einen Teil einer geplanten Investition schon heute vom Gewinn ab, bevor Sie sie tätigen. Das senkt die aktuelle Steuer und schafft Liquidität. Vorausgesetzt, Sie kennen das Risiko.
Das Prinzip
Der Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG erlaubt es, bis zu 50 % der voraussichtlichen Netto-Anschaffungs- oder Herstellungskosten einer geplanten Investition schon vor der Anschaffung gewinnmindernd abzuziehen. Der Effekt ist eine Steuerstundung: Sie zahlen heute weniger Steuer und schaffen so Spielraum für die Investition. Zusätzlich erlaubt § 7g Abs. 5 im Jahr der Anschaffung eine Sonderabschreibung, die die Abschreibung weiter beschleunigt.
Wer & was
- Wer. Kleine und mittlere Betriebe sowie Selbstständige: Voraussetzung ist ein Gewinn von höchstens 200.000 € im Jahr der Bildung (unabhängig von EÜR oder Bilanz).
- Was. Bewegliche, abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens (z. B. Maschinen, Fahrzeuge, Geräte) mit mindestens 90 % betrieblicher Nutzung.
- Wie viel. Bis 50 % der geplanten Kosten, gedeckelt auf insgesamt 200.000 € offene Beträge je Betrieb.
Wie es wirkt
Schematisch: Planen Sie für nächstes Jahr eine Maschine für netto 50.000 €, können Sie heute einen IAB von bis zu 25.000 € (50 %) bilden und damit Ihren Gewinn und die Steuer im laufenden Jahr senken. Kaufen Sie die Maschine später, wird der IAB dem Gewinn wieder hinzugerechnet; im Gegenzug mindert sich die Bemessungsgrundlage für die künftige Abschreibung. Der IAB verschiebt Steuerlast von heute in die Zukunft: ein Liquiditäts- und Zinsvorteil, gerade vor größeren Anschaffungen.
Das Risiko: die Auflösung
Der IAB steht und fällt mit der tatsächlichen Investition. Wird sie innerhalb der drei Jahre nicht getätigt, wird der Abzug rückwirkend im Jahr der Bildung aufgelöst. Die Folge: eine Steuernachzahlung samt Nachzahlungszinsen. Der IAB eignet sich deshalb nur für echte Investitionsvorhaben. Als dauerhaftes Mittel zur Gewinnminderung taugt er nicht.
Der Vorteil ist eine Steuerstundung
Der IAB verschiebt Steuer, er erlässt sie nicht. Sein Wert liegt im Zins- und Liquiditätseffekt und in der Kombination mit der Sonderabschreibung. Wer ihn ohne konkrete Investitionsabsicht bildet, riskiert die verzinste Auflösung: ein teurer Umweg.
Häufige Fragen
Spare ich mit dem IAB dauerhaft Steuern?
Nein, Sie verschieben sie. Der IAB senkt die Steuer im Jahr der Bildung, wird aber bei der Anschaffung wieder hinzugerechnet. Der Vorteil ist der Liquiditäts- und Zinseffekt, nicht ein dauerhafter Steuererlass.
Was passiert, wenn ich doch nicht investiere?
Dann wird der IAB rückwirkend im Bildungsjahr aufgelöst. Es kommt zu einer Steuernachzahlung samt Nachzahlungszinsen. Bilden Sie den IAB deshalb nur bei ernsthafter Investitionsabsicht.
Gilt der IAB auch für Immobilien?
Nein. Begünstigt sind bewegliche, abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens. Gebäude und Grundstücke fallen nicht darunter.
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Kontakt aufnehmenDieser Beitrag ist eine allgemeine, redaktionelle Einordnung und ersetzt keine Steuerberatung. Werte nach § 7g EStG, Stand 2026 (bis 50 %, Gewinn- und Höchstbetragsgrenze 200.000 €, Investitionszeitraum drei Jahre). Gestaltung im Einzelfall mit steuerlichem Rat prüfen.
Quellen
- 1.§ 7g EStG: Investitionsabzugsbeträge und Sonderabschreibungen (Bundesministerium der Justiz)
- 2.Investitionsabzugsbeträge nach § 7g EStG (smartsteuer)
- 3.Investitionsabzugsbetrag und Sonderabschreibung 2026 (Emundts & Stoffels)

