Der Bestand deckt den Bedarf an altersgerechten Wohnungen nicht, und die Lücke wächst schneller, als gebaut wird. Für Eigentümer stellt sich damit früher oder später eine konkrete Frage: im eigenen Zuhause umbauen oder in eine Service-Residenz wechseln? Dieser Beitrag ordnet Bedarf, Kosten, Förderung und die Entscheidung ein, ergänzend zu unserem Artikel über die einzelnen Umbaumaßnahmen und ihre Förderung.
Der Bedarf an altersgerechten Wohnungen
Der Bestand deckt den Bedarf nicht, und die Lücke wächst schneller, als gebaut wird: Rund 2,2 Millionen altersgerechte Wohnungen fehlen heute bei nur etwa 600.000 vorhandenen. Schon heute gibt es rund 3 Millionen Haushalte mit entsprechendem Bedarf, 2035 werden es voraussichtlich 3,7 Millionen sein. Bis 2040 wächst der Bedarf auf mindestens 3,3 Millionen Wohnungen.
Was ein Umbau kostet
Die Kosten hängen stark vom Umfang ab. Nach Auswertung der geförderten Vorhaben (IWU/KfW-Evaluation):
- Altersgerechter Badumbau: im Schnitt 7.949 €
- Umbau insgesamt: je nach Umfang 3.400 bis 24.000 € über alle Maßnahmenarten
- Treppenlift: ab 5.000 €, je nach Treppenführung
- Türverbreiterung: 500 bis 1.000 € je Tür
Förderwege
KfW 455-B derzeit ausgeschöpft
Die KfW weist auf ihrer Programmseite aus, dass die Fördermittel für den Investitionszuschuss Barrierereduzierung (455-B) wegen hoher Nachfrage ausgeschöpft sind. Sollten für 2027 erneut Bundesmittel bereitgestellt werden, ist eine Antragstellung wieder möglich; bereits bewilligte Anträge werden ausgezahlt.
Verfügbar bleibt der Zuschuss der Pflegekasse zur Wohnungsanpassung: bis zu 4.180 € je Maßnahme, unabhängig vom Pflegegrad. Leben mehrere Anspruchsberechtigte zusammen, erhöht sich der Betrag auf bis zu das Vierfache. Der Antrag muss vor Beginn der Arbeiten bewilligt sein.
Die Service-Residenz
Eine Service-Residenz ist eine Wohnform für Menschen, die selbstständig leben und die Arbeit am eigenen Haus abgeben wollen, kein Pflegeheim. Pflegeleistungen werden bei Bedarf durch ambulante Dienste erbracht, sie gehören nicht zum Kernangebot.
- Appartementgrößen typischerweise 40 bis 80 m²
- Miete in gehobenen Kategorien 30 bis 60 €/m² monatlich, inklusive Serviceanteil
- Wartelisten bei erfolgreichen Premiumhäusern von 2 bis 5 Jahren
- rund 30 % Aufschlag einfacher Seniorenwohnungen gegenüber vergleichbarem Wohnraum
Im Premiumsegment fehlen schätzungsweise 30.000 bis 100.000 Wohnungen (300 bis 500 Residenzen), gesamtmarktweit bis zu 600.000 Wohnungen (über 3.000 Häuser). Zieht ein Haushalt in eine Service-Residenz, wird im Durchschnitt die 1,5-fache Wohnfläche frei. Häufig handelt es sich um ein Einfamilienhaus, das zuletzt von einer Person bewohnt wurde.
Das Eigenheim: verkaufen oder vermieten
Verkauf ist der häufigere Weg. Der Erlös finanziert Kaution, laufende Miete und Umzug und ersetzt eine Immobilie mit offener Instandhaltung durch einen festen Betrag. Vor dem Verkauf ist die Marktlage des Objekts zu klären: Standzeit und Nachverhandlungsquote im eigenen Ortsteil sind dafür aussagekräftiger als ein Quadratmeterpreis. Bei WEG-Einheiten liegen die Unterlagen aus der Verwaltung bereits vollständig vor.
Vermietung ist der Weg für Eigentümer, die das Haus in der Familie halten wollen. Die Miete deckt einen Teil der Residenzkosten, das Objekt bleibt im Bestand. Die Eigentümerpflichten bleiben ebenfalls bestehen: Instandhaltung, Abrechnung, Mieterwechsel und Nachweispflichten. Ohne Verwaltung bleibt dieser Aufwand beim Eigentümer.
In der Eigentümergemeinschaft
Im Einfamilienhaus entscheidet der Eigentümer allein. In einer Eigentümergemeinschaft richtet sich die Zuständigkeit danach, wo die Maßnahme ansetzt:
- Maßnahmen innerhalb der Wohnung (Bad, Türen, Bodenbeläge) betreffen das Sondereigentum. Darüber entscheidet der einzelne Eigentümer.
- Maßnahmen am Gebäude (Rampe am Eingang, Aufzug, Treppenhaus, Stellplatz) sind Sache der Gemeinschaft und brauchen einen Beschluss.
- Solche Maßnahmen gehören früh in die Versammlungsplanung. Zwischen Idee und Beschluss liegt in der Regel mindestens eine Jahresversammlung.
Die Maßnahmen und die laufende Förderung im Detail behandelt unser Artikel Barrierefrei umbauen.
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Kontakt aufnehmenDieser Beitrag ist eine allgemeine, redaktionelle Orientierung und ersetzt keine individuelle Beratung. Fördersätze und Programmverfügbarkeit sind tagesaktuell bei KfW und Pflegekasse zu prüfen.
Quellen
- 1.Service-Residenzen: Die unterschätzte Chance (Nicolaus Thiele-Dohrmann, Haufe Immobilienwirtschaft, 2. März 2026)
- 2.Neue Studie belegt (zunehmenden) Mangel an barrierefreiem Wohnraum (Pestel-Institut Hannover, im Auftrag des BDB, 2023, zitiert nach Bundesfachstelle Barrierefreiheit)
- 3.Barrierearmer Wohnraum: Bedarf steigt durch Alterung steil (Fokus Volkswirtschaft Nr. 285) (KfW Research, April 2020)
- 4.Evaluation Altersgerecht Umbauen (Barrierereduzierung und Einbruchschutz) (Institut Wohnen und Umwelt (IWU) im Auftrag der KfW, 2020)
- 5.Barrierereduzierung: Investitionszuschuss (455-B) (KfW)
- 6.Zuschüsse zur Wohnungsanpassung (§ 40 Abs. 4 SGB XI) (Bundesministerium für Gesundheit)

