Kaufinteressenten und ihre Banken fragen immer dieselben Dokumente ab. Wer sie vollständig vorlegt, verkürzt die Zeit zwischen Besichtigung und Kaufvertrag erheblich. Fehlende Unterlagen sind der häufigste Grund, warum ein Verkauf ins Stocken gerät.
Zum Objekt
Diese Dokumente beschreiben die Einheit selbst:
- Grundbuchauszug, aktuell
- Teilungserklärung mit Aufteilungsplan und allen Nachträgen
- Wohnflächenberechnung
- Grundrisse
- Energieausweis
- Baubeschreibung, soweit vorhanden
- Nachweise über Modernisierungen im Sondereigentum
Zur Gemeinschaft
Diese Unterlagen liegen bei der Verwaltung und sind für den Käufer die eigentlich entscheidenden:
- Protokolle der letzten drei Eigentümerversammlungen
- Beschluss-Sammlung
- Jahresabrechnungen der letzten drei Jahre
- aktueller Wirtschaftsplan
- Stand der Erhaltungsrücklage
- Beschlossene und geplante Maßnahmen, Sonderumlagen
- Verwaltervertrag und Hausgeldhöhe
- Gebäudeversicherung
Bei vermieteten Einheiten
Zusätzlich fragen Käufer und Banken:
- Mietvertrag mit allen Nachträgen
- Übersicht der Mietzahlungen
- Kautionsnachweis
- letzte Betriebskostenabrechnung
Wo die Zeit verloren geht
In der Praxis dauert die Beschaffung der gemeinschaftsbezogenen Unterlagen am längsten: Protokolle über mehrere Jahre, Beschluss-Sammlung, Rücklagenstand.
Der praktische Hebel
Wenn die Verwaltung des Objekts denselben Ansprechpartner hat wie der Verkauf, entfällt dieser Schritt vollständig.
Vollständige Unterlagen wirken sich direkt auf den Preis aus: Sie nehmen dem Käufer die Unsicherheit, die er sonst über den Preis ausgleicht.
Eine belastbare Einordnung statt einer schnellen Zahl
alpha-assets.de bewertet Immobilien und Kapitalanlagen datengetrieben und unabhängig. Sprechen Sie mit uns über Ihr Vorhaben.
Kontakt aufnehmenDieser Beitrag ist eine allgemeine, redaktionelle Orientierung und ersetzt keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung.
Quellen
- 1.§ 28 WEG: Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung, Vermögensbericht (gesetze-im-internet.de)

