Terminfindung, Anreise, halbleere Säle: Die klassische Eigentümerversammlung ist für viele eine Hürde. Seit Oktober 2024 darf eine WEG rein virtuell tagen, das dritte zulässige Format neben Präsenz und Hybrid. Was das bringt, welche Mehrheit es braucht und wo die Grenzen liegen.
Die drei Formen
Seit der WEG-Reform 2020 (WEMoG) ist die hybride Versammlung möglich: Wer will, nimmt online teil. Ganz ohne Präsenzort war das lange ausdrücklich ausgeschlossen. Seit Oktober 2024 tritt die rein virtuelle Versammlung als dritte Form hinzu: die WEG tagt komplett per Videokonferenz.
Rein virtuell: die Regeln
Damit rein virtuell getagt werden darf, müssen die Eigentümer das zunächst grundsätzlich beschließen: mit einer Drei-Viertel-Mehrheit der abgegebenen Stimmen (§ 23 Abs. 1a WEG). Dieser Beschluss ist auf drei Jahre befristet und kann jederzeit mit einfacher Mehrheit wieder aufgehoben werden.
Präsenzpflicht bis 2028
Auch mit gültigem Beschluss gilt eine Übergangsregel: Bis zum 31. Dezember 2028 muss zusätzlich einmal pro Jahr eine Präsenzversammlung angeboten werden. Rein virtuell ersetzt die Präsenz in dieser Phase also noch nicht vollständig.
Was in der Praxis zählt
- Sichere Plattform. Eine stabile, datenschutzkonforme Videolösung, mit denselben Sicherheitsstandards wie im Cyber-Schutz.
- Identität und Stimmrecht. Es muss sichergestellt sein, dass nur Berechtigte teilnehmen und abstimmen.
- Dokumentation. Beschlussfähigkeit, Abstimmungen und Ergebnisse müssen sauber protokolliert werden, sonst drohen Anfechtungen.
- Alle mitnehmen. Weniger technikaffine Eigentümer brauchen eine einfache Zuschaltung, damit niemand faktisch ausgeschlossen wird.
Grenzen & Risiken
Die Regelung ist neu, und die Rechtsprechung dazu entwickelt sich: erste Anfechtungsverfahren liegen vor. Technische Ausfälle, Zweifel an der Beschlussfähigkeit oder der faktische Ausschluss einzelner Eigentümer können Beschlüsse angreifbar machen. Wer virtuell tagt, sollte Ablauf und Technik deshalb besonders sorgfältig vorbereiten.
Häufige Fragen
Kann unsere WEG einfach online tagen?
Hybrid ja, sofern beschlossen. Für eine rein virtuelle Versammlung braucht es zunächst einen Grundsatzbeschluss mit Drei-Viertel-Mehrheit; erst dann darf komplett per Video getagt werden.
Fällt die Präsenzversammlung damit weg?
Noch nicht ganz. Bis Ende 2028 muss zusätzlich einmal im Jahr eine Präsenzversammlung angeboten werden, auch wenn rein virtuell beschlossen wurde.
Sind digitale Beschlüsse rechtssicher?
Wenn Identität, Stimmrecht und Protokoll stimmen, ja. Die Rechtsprechung ist aber noch jung; sorgfältige Technik und Dokumentation sind entscheidend, um Anfechtungen zu vermeiden.
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Kontakt aufnehmenAllgemeine Information, keine Rechtsberatung. Rechtsstand 2026: rein virtuelle Eigentümerversammlung nach § 23 Abs. 1a WEG seit Oktober 2024, Präsenzpflicht bis 31. Dezember 2028. Einzelfragen mit fachlichem Rat klären.
Quellen
- 1.Online-Eigentümerversammlung ist jetzt zulässig (Haufe)
- 2.§ 23 WEG: Wohnungseigentümerversammlung (Bundesministerium der Justiz)
- 3.Virtuelle Eigentümerversammlung: Was seit Oktober 2024 gilt (vivi-immo)

